Speziell zertifizierte Präventionskurse werden von den Krankenkassen bezuschusst, denn diese sind gesetzlich dazu verpflichtet, Maßnahmen für eine aktive Gesundheitsvorsorge zu unterstützen.
Warum beteiligen sich die Krankenkassen an den Kosten?
Vorbeugungen ist das „Zauberwort“ für einen gesunden Körper. Wer sich gesund ernährt und in Bewegung bleibt, trägt dazu bei, unser Gesundheitssystem finanziell zu entlasten. Deshalb fördern die Krankenkassen Präventionsangebote, die sie mit ausgewählten Partnern umsetzen.
Den Rahmen hierfür bildet der § 20 des Sozialgesetzbuches (SGB) V. Die Unterstützung bezieht sich auf geschlossene Kurse mit 10 Einheiten. Für eine finanzielle Unterstützung ist in den Präventionskursen eine regelmäßige Anwesenheit von mindestens 80% erforderlich. Hierfür erhalten Sie von uns eine Teilnahmebestätigung. Zu beachten ist, dass Mitgliedsbeiträge selbst nicht erstattungsfähig sind, sondern nur die Kosten für einzelne Präventionskurse.
Gerne beraten wir Sie in einem ausführlichen Gespräch zu diesem Thema.
PRÄVENTIONS- KURSE NACH §20 SGB V
Bewegungseinschränkungen aufgrund Gelenkschmerzen?